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Uwe Schoffer
uwe at schoffer.de
Mon Apr 24 18:18:52 CEST 2006
Lars Rupp schrieb:
> Ergo: Schulserver sollten in meinen Augen - und aus rechtlicher Sicht -
> zunächst einmal die Webseiten der Benutzer nur intern zugänglich
> machen. Nach extern sollten Webseiten - wenn überhaupt - nur nach
> vorhergehender Freischaltung durch den V.i.s.d.P. ohne Passwort
> erreichbar sein.
Noch nicht mal das darf sein. Schulen sind Einrichtungen öffentlichen
Rechts. Dort darf einzig der Pressesprecher (das ist der Schulleiter)
etwas nach Außen freigeben/veröffentlichen. Noch nicht mal ein Lehrer
darf das von sich aus machen.
Der Schulleiter, oder der vom Schulleiter bestimmte Vertreter
(Homepageadmin) *muss* jede veröffentlichte Seite abnicken. Und jede
folgende Veränderung einer Seite auch.
Ich warne also ausdrücklich vor Tools, die ein Freischalten von
Userwebseiten ins Internet erleichtern/ermöglichen!
Ich stand selber schon einmal kurz vor einer Abmahnung durch meinen
Arbeitgeber, weil ich mit einem Zeitungsfritzen geredet habe, ohne
vorher meinen Schulleiter zu fragen. Ich kenne persönlich Lehrer, die
schon wegen eigenmächtiger Veröffentlichungen abgemahnt worden sind.
Von einer Abmahnung zur Entlassung ist es nicht weit...
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mit freundlichen Grüßen
Uwe Schoffer