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Uwe Schoffer uwe at schoffer.de
Mon Apr 24 18:18:52 CEST 2006


Lars Rupp schrieb:

> Ergo: Schulserver sollten in meinen Augen - und aus rechtlicher Sicht - 
> zunächst einmal die Webseiten der Benutzer nur intern zugänglich 
> machen. Nach extern sollten Webseiten - wenn überhaupt - nur nach 
> vorhergehender Freischaltung durch den V.i.s.d.P. ohne Passwort 
> erreichbar sein.

Noch nicht mal das darf sein. Schulen sind Einrichtungen öffentlichen 
Rechts. Dort darf einzig der Pressesprecher (das ist der Schulleiter) 
etwas nach Außen freigeben/veröffentlichen. Noch nicht mal ein Lehrer 
darf das von sich aus machen.

Der Schulleiter, oder der vom Schulleiter bestimmte Vertreter 
(Homepageadmin) *muss* jede veröffentlichte Seite abnicken. Und jede 
folgende Veränderung einer Seite auch.

Ich warne also ausdrücklich vor Tools, die ein Freischalten von 
Userwebseiten ins Internet erleichtern/ermöglichen!

Ich stand selber schon einmal kurz vor einer Abmahnung durch meinen 
Arbeitgeber, weil ich mit einem Zeitungsfritzen geredet habe, ohne 
vorher meinen Schulleiter zu fragen. Ich kenne persönlich Lehrer, die 
schon wegen eigenmächtiger Veröffentlichungen abgemahnt worden sind.

Von einer Abmahnung zur Entlassung ist es nicht weit...

-- 

mit freundlichen Grüßen

Uwe Schoffer